kreative Unternehmen

Auweia. Beinahe hätten wir vor lauter Rabotti unser eigenes Jubiläum vergessen. Ihr Lieben, heute gibt es Berlin-WoMan ganze sechs Jahre lang! Das Kind ist sehr groß und sehr schön geworden, finden wir! Party ist im April … jetzt aber zu den News: Es gibt einen Fonds für Ausstellungshonorare für bildende Künstler/innen in Berlin! Er umfasst 300.000 € jährlich und geht an Ausstellungsteilnehmer.innen in den Kommunalen Galerien. Der Durchbruch für das Ausstellungshonorar ist geschafft. An weiteren Schritten müssen wir arbeiten.
Das war vielleicht ein langer Weg, bis der bbk berlin mit den bildenden Künstlerinnen und Künstlern aus Berlin und mit Unterstützung der Koalition der Freien Szene die zuständigen Landespolitiker. innen vom Fonds für Ausstellungshonorare überzeugten.
Bis dahin galt das Ausstellen von Werken bildender Künstler.innen als selbstverständlich. Die Kunstarbeit und alles, was die Kunstproduzent.innen in ihr Werk gesteckt haben, bis es in einer Ausstellung zu sehen ist, wurde bislang überhaupt nicht geschätzt, geschweige denn vergütet. Damit ist jetzt Schluss: Ab jetzt werden Honorare als grundsätzliche Anerkennung künstlerischer Arbeit gezahlt. Neben den Infrastruktureinrichtungen, wie den künstlerischen Werkstätten, dem Atelierprogramm und den neuen Arbeitsstipendien unterstützt der Fonds für Ausstellungshonorare Leben und Arbeit der Künster.innen in Berlin.
In diesem Jahr ist das Vergabeprozedere für die Ausstellungshonorare bereits abgeschlossen. Bildende Künstler.innen können aber ihre Konzeptionen, Projekte und Ideen für 2017 bei den Kommunalen Galerien in Berlin einreichen. Für Aktionen, Performances u.ä. im öffentlichen Raum, die in Kooperation mit einer Kommunalen Galerie stattfinden, wird den Künstler/innen ebenso ein Ausstellungshonorar gezahlt.
Die Kommunalen Galerien in Berlin stellten zu Jahresbeginn Anträge bei der Senatskulturverwaltung über ihren Mittelbedarf für das gesamte laufende Jahr, wobei folgende Honorarstaffelung gilt:
- Einzelausstellungen 1 bis 2 Beteiligte: je 1.000 € pro Künstler.in
- Gruppenausstellungen bis zu 10 Beteiligten: je 350 € pro Künstler.in
- Gruppenausstellungen mehr als 10 Beteiligte: je 150 € pro Künstler.in
Das Honorar ist kein Produktions-, Katalog,- oder Materialzuschuss. Darüber müssen gesonderte Gelder akqueriert werden. Aus dem Fonds werden keine Honorare für Projekte im Rahmen der Kulturellen Bildung und der Soziokultur gezahlt. Das Ausstellungshonorar gilt bei der KSK als Einkommen, ebenso bei Empfänger/innen von ALG II.
Leitlinie der Ausstellungsvergütung für 2016
Empfehlung des Hauptstadtkulturfonds bzgl. Mindesthonorar
ja ich möchte INFOS !
Ich bin sehr interessiert und freue mich über alle News.
Das ist ein guter Ansatz. Ich bin interessiert.
Wir Künstler müssen lernen zu fordern.
Habe selbst wieder erlebt, wie teuer eine Ausstellungsbeteiligung in einer Berliner Galerie sein kann. Wir Künstler können uns das, wenn überhaupt, nur einmal im Jahr leisten… Messekosten sind ebenfalls völlig überhöht.
Das Geschäftsmodell der Galerien “ der Künstler zahlt “ nimmt immer mehr zu.
Hab Interesse. Vielen Dank
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Ich habe großes Interesse an allen News
Liebe Kunstfreunde,
bitte um Benachrichtigungen unter meiner EMAIL.
Ich interessiere mich für Ausstellungsbeteiligung aber auch für eine Einzelausstellung.
Liebe Grüße
Monika Stolzenberg